ERSTGESPRÄCH:
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir hören uns Ihren Fall erst einmal an. Rufen Sie uns dafür am besten an. Sie werden direkt mit dem gewünschten bzw. einem für Ihr Problem spezialisierten Anwalt verbunden. Sie können uns selbstverständlich auch eine Email senden. Soweit eine Übernahme Ihres Falles generell in Betracht kommt, vereinbaren wir ein persönliches Erstgespräch.
Im Erstgespräch erklären wir Ihnen ausführlich die weiteren Schritte und die voraussichtlich entstehenden Kosten. Die letztliche Entscheidung, ob Sie einen unserer Anwälte beauftragen, liegt selbstverständlich bei Ihnen. Für das Erstgespräch berechnen wir in aller Regel nichts.
Vereinbaren Sie gleich einen Termin! -> direkter Kontakt zu unseren Anwälten
DURCHSUCHUNG:
Die Durchsuchung ist in vielen Ermittlungsverfahren der konfrontative Auftakt durch die Strafverfolgungsbehörden. Die Maßnahme setzt auf den Überraschungseffekt. Das unangekündigte Eindringen in die privaten Wohn- und/oder Geschäftsräume lässt in der Regel den Stresspegel nach oben schnellen. Hier einige Ratschläge, die Sie unbedingt befolgen sollten:
Erstes Gebot: Bewahren Sie Ruhe! Der Schock einer Durchsuchung verleitet zu impulsiven Handlungen oder Erklärungen. Atmen Sie durch! Leisten Sie keinen Widerstand! Beleidigen Sie keinen Beamten! Versuchen Sie nichts zu verstecken! Jede Ihrer Regungen und Erklärungen findet ihre Dokumentation in der Akte.
Zweites Gebot: Geben Sie keine Erklärung zur Sache ab! Auch informelle Befragungen (beiläufige Gespräche ohne vorangehende Belehrung) im Rahmen einer Durchsuchung können später gegen Sie verwendet werden. Geben Sie auch sonst keine Erklärung ab! Insbesondere stimmen Sie keiner Maßnahme zu! Erklären Sie sich nicht mit der Durchsuchung und/oder der Maßnahme einverstanden! Das heißt keinesfalls, dass Sie sich gegen eine Durchsuchung wehren dürfen! Vergewissern Sie sich vor jeder Unterschrift genau darüber, was Sie unterschreiben! Verstehen Sie nicht, was Sie unterschreiben sollen, unterschreiben Sie besser nicht!
Drittes Gebot: Dokumentation! Lassen Sie sich den Durchsuchungsbefehl aushändigen. Darin muss angegeben sein, weshalb durchsucht wird, gegen wen sich der Vorwurf richtet und wonach gesucht wird. Lassen Sie sich das Protokoll einer Beschlagnahme aushändigen! Werden Ihre Betriebsunterlagen beschlagnahmt, achten Sie darauf, dass die genaue Ordnerbezeichnung sich auf dem Durchsuchungsprotokoll wieder findet, damit Sie diese hinterher auch herausverlangen und konkret bezeichnet werden können.
Viertes Gebot: Informieren Sie umgehend einen Verteidiger. Unsere Notrufnummer lautet:
030 / 959 999 777
Das Recht einen Verteidiger zu konsultieren haben Sie in jeder Lage des Verfahrens – auch während der Durchsuchung – und es muss Ihnen auch von den Beamten vor Ort ermöglicht werden, Kontakt aufzunehmen.
VERHAFTUNG:
Verhalten in der Notsituation:
Polizei oder Staatsanwaltschaft können Ihnen die Freiheit entziehen durch:
– vorläufige Festnahme (§ 127 StPO)
– Untersuchungshaft in einem laufenden Ermittlungsverfahren (§§ 112 ff. StPO)
Erstes Gebot: Schweigen ist (erst einmal) Gold!
Die wichtigsten Verhaltensregeln:
1. Sie (bzw. die verhaftete Person) haben das Recht sofort einen Verteidiger zu kontaktieren. Kontaktieren Sie uns im Falle einer Verhaftung sofort unter unserer Notrufnummer:
Tel: 030 / 959 999 777
Auch Angehörige können uns benachrichtigen. Halten Sie den Namen des Verhafteten, sein Geburtsdatum, die Verhaftungszeit, den Verhaftungsort und, falls vorhanden, Vorgangsnummer, Aktenzeichen, Namen und Ansprechpartner sowie Telefonnummer der verhaftenden Beamten bereit.
2. Machen Sie keine Aussagen zur Sache, ohne zuvor mit einem Verteidiger gesprochen zu haben. Versuche, sich durch eine „günstige Geschichte“ schnell aus der Situation zu retten, enden oftmals böse. Die überlegte Verteidigung ist der bessere Weg. Das gilt auch für Angehörige. Zumeist können Sie nicht einschätzen, welche Angaben Ihren Angehörigen belasten und welche ihm nutzen.
VORLADUNG POLIZEI / STAATSANWALTSCHAFT:
Wenn Sie eine Vorladung der Polizei als Beschuldigter erhalten haben, läuft ein Ermittlungsverfahren gegen Sie.
Erstes Gebot: Schweigen ist (erst einmal) Gold!
Kontaktieren Sie unbedingt einen erfahrenen Strafverteidiger. Dieser wird den Termin für Sie absagen und kann im Anschluss Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen.
Unbedarfte Aussagen bei der Polizei sollten unbedingt unterlassen werden. Diese sind häufig nicht mehr zu korrigieren.
ANKLAGE:
Mit der Anklage schließt die Staatsanwaltschaft (in kleinen Fällen auch die Amtsanwaltschaft) das Ermittlungsverfahren ab und eröffnet das Hauptverfahren. Mit der Anklage behauptet die Staatsanwaltschaft eine, aus ihrer Sicht, überwiegende Verurteilungswahrscheinlichkeit. Die Anklage wird regelmäßig vom Gericht zugestellt.
Mit der Übersendung der Anklage wird eine Frist genannt, innerhalb derer man Einwendungen gegen die Anklage erheben kann. Ihr Verteidiger wird üblicherweise eine Verlängerung der Stellungnahmefrist beantragen, bis er die Akte eingesehen und mit dem Beschuldigten die erste Verteidigungslinie aufgebaut hat.
Auch wenn es besser ist, schon vor Eintreffen einer Anklage einen Verteidiger zu konsultieren, weil dann noch Einfluss auf das Ermittlungsverfahren genommen werden kann, bestehen noch zahlreiche Verteidigungsmöglichkeiten nach Anklagezustellung.
Nehmen Sie die Anklage und das Anschreiben des Gerichts zur Besprechung mit Ihrem Verteidiger mit.
STRAFBEFEHL:
Ein Strafbefehl ist im Ergebnis gleichzusetzen mit einer Verurteilung. Auch durch einen Strafbefehl sind Sie vorbestraft. Dies gilt auch dann, wenn nur eine Geldstrafe ausgesprochen wurde. Die Vorstrafe entfällt auch dann nicht, wenn Sie den geforderten Betrag zahlen.
Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, können Sie hiergegen innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung Einspruch einlegen.
Ob sich ein Einspruch lohnt, kann nicht abstrakt beurteilt werden. Häufig lohnt er sich sehr, teilweise kann er die eigene Lage aber auch dramatisch verschlechtern.
Sprechen Sie hierzu unbedingt mit einem Experten, der die Erfolgsaussichten beurteilen kann.
KOSTEN:
Die Höhe der Kosten variiert. Sie hängt vom Umfang und der Bedeutung der Sache ab. Frühzeitige pauschale Aussagen dazu sind selten realistisch und nicht seriös. Eine belastbare Prognose kann frühestens nach dem ersten Gespräch, oftmals erst nach Einsicht der Akten erfolgen. In aller Regel findet sich eine faire Lösung für beide Seiten. Wir sind dabei immer um Augenmaß bemüht.
Details zu den Kosten, insbesondere zu den verschiedenen Möglichkeiten der Honorierung, finden Sie hier.
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