In bestimmten Fällen sieht die Strafprozessordnung (StPO) vor, dass Gerichte auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Strafe verhängen können, ohne zuvor eine mündliche Hauptverhandlung durchzuführen. Das Gericht erlässt dann einen Strafbefehl.
Wichtig: Das sogenannte Strafbefehlsverfahren wird von der Justiz massenhaft genutzt, um Verfahren im Bereich der kleineren Kriminalität schnell, kosteneffizient und ohne großes Aufsehen zu erledigen.
Die Erfahrung zeigt jedoch, dass hierbei häufig Fehler passieren und ungerechte Entscheidungen zulasten der Beschuldigten getroffen werden. Dieses Risiko liegt in der Natur dieses vereinfachten Verfahrens. Denn es wird nach Aktenlage, ohne mündliche richterliche Anhörung und allein aufgrund eines hinreichenden Tatverdachts entschieden. Das Gericht muss also nicht von der Schuld des Betroffenen überzeugt sein. Hiergegen können sich Betroffene zur Wehr setzen, was aus verschiedenen Gründen jedoch viel zu oft nicht passiert.
Disclaimer: Wir sind sofort für Sie da: Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, verteidigen wir Sie. Wir prüfen die Erfolgsaussichten eines Einspruchs und beraten Sie gern. Kontaktieren Sie uns.
Was es mit dem Strafbefehlsverfahren auf sich hat und was Sie tun können, um sich gegen die angeordneten Rechtsfolgen eines Strafbefehls zu verteidigen, erläutern wir Ihnen im Folgenden:
Das Strafbefehlsverfahren ist der wichtigste Verfahrenstyp für die Ahndung der einfach gelagerten kleinen und mittleren Kriminalität. Es ist grundsätzlich bei allen Vergehen (§ 12 StGB) zulässig.
Typische durch Strafbefehle geahndete Delikte sind:
In (scheinbar) einfach gelagerten Fällen der vorstehenden Deliktsgruppen beantragt die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht den Erlass eines Strafbefehls und erhebt hierdurch öffentliche Klage. Wenn das Gericht keine Bedenken gegen den Erlass hat, wird der Strafbefehl ohne vorherige Hauptverhandlung erlassen und dem Angeschuldigten schriftlich zugestellt.
Das Gericht kann im Strafbefehl zahlreiche Sanktionen aussprechen. Mit einem Strafbefehl können eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr auf Bewährung verhängt sowie Maßregeln, wie die Entziehung der Fahrerlaubnis oder das Verbot des Haltens von Tieren angeordnet werden.
Wird nicht rechtzeitig gegen den Strafbefehl vorgegangen — also Einspruch eingelegt —, wird dieser rechtskräftig und steht einer Verurteilung gleich. Ohne dass eine gerichtliche Verhandlung durchgeführt wurde, treten alle nachteiligen Folgen einer Verurteilung ein. Das bedeutet auch, dass die Verurteilung in das Bundeszentralregister eingetragen wird. Sie wird in bestimmten Fällen sogar im Führungszeugnis vermerkt. Dies gilt zum Beispiel für Verurteilungen zu einer Geldstrafe von über 90 Tagessätzen. Steht die Verurteilung in Ihrem Führungszeugnis, gelten Sie als vorbestraft.
Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, können Sie sich hiergegen aber wehren. Sie können innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls bei dem Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat, Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. Hier ist also Eile geboten.
Wichtig: Den Einspruch können Sie schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des entscheidenden Gerichts einlegen.
Mit dem Einspruch erzwingen Sie die Durchführung einer gerichtlichen Hauptverhandlung. Das Gericht bestimmt dann einen Termin für eine mündliche Verhandlung, in dem eine Beweisaufnahme stattfindet.
Wichtig: Der Einspruch kann auch auf die Höhe der Tagessätze einer festgesetzten Geldstrafe beschränkt werden. In diesem Fall darf die Entscheidung nicht zu Ihrem Nachteil geändert werden.
Gerade weil eine umfassende Beweisaufnahme in einer mündlichen Hauptverhandlung nicht stattgefunden hat, bestehen beim Vorgehen gegen einen Strafbefehl oft große Verteidigungschancen. Durch das Vorbringen von Entlastendem lässt sich ggf. ein Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens erzielen.
Häufig kann es sich aber auch lohnen, mit einem Einspruch gegen den Strafbefehl vorzugehen, um die Anzahl der Tagessätze einer Geldstrafe zu reduzieren, damit ein Eintrag ins Führungszeugnis vermieden werden kann. Zudem werden immer wieder die Einkommensverhältnisse des Beschuldigten falsch geschätzt, so dass die Tagessatzhöhe und damit die Geldstrafe insgesamt zu hoch ausfällt. Hier bieten sich ebenfalls große Verteidigungschancen.
Allerdings birgt der Einspruch auch Risiken: Denn in einer Hauptverhandlung ist das Gericht bei der Beurteilung der Tat nicht an den ursprünglichen Inhalt des Strafbefehls gebunden. Es kommt also auch eine Verschärfung der Strafe durch ein Urteil in Betracht. Daher ist es wichtig, die Beweislage sorgfältig zu prüfen und Chancen und Risiken eines Einspruchs gegeneinander abzuwägen. Es kann auch aus anderen Gründen im Interesse des Beschuldigten sein, den Strafbefehl zu akzeptieren - etwa um das Strafverfahren still und zügig abzuwickeln und keine öffentliche Aufmerksamkeit zu erregen.
Wichtig: Haben Sie bereits Einspruch eingelegt und es stellt sich heraus, dass ein Einspruch nicht sinnvoll ist, besteht noch die Möglichkeit der Rücknahme des Einspruchs. Bis zur Gerichtsverhandlung kann der Einspruch jederzeit wieder zurückgenommen werden. Hat die Verhandlung begonnen, ist die Einspruchsrücknahme nur noch mit Zustimmung der Amts-/Staatsanwaltschaft möglich.
Um diese komplexe Situation richtig zu beurteilen, ist es sinnvoll, sich der Hilfe eines kompetenten Strafverteidigers zu bedienen. Dieser kann umfassende Akteneinsicht beantragen und auf dieser Grundlage Ihre Verteidigungsmöglichkeiten bestimmen.
Disclaimer: Wir sind sofort für Sie da: Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, verteidigen wir Sie. Wir prüfen die Erfolgsaussichten eines Einspruchs und beraten Sie gern! Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch.
Haben Sie nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt, steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich. Ist die Einspruchsfrist allerdings ohne Ihr Verschulden versäumt worden, kann die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt und dann ggf. erneut Einspruch eingelegt werden.
Wurde der Einspruch als unzulässig verworfen, kann hiergegen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Hat das Gericht in der Hauptverhandlung durch Urteil entschieden, steht Ihnen das Rechtsmittel der Berufung zu.
Wir sind sofort für Sie da: Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, verteidigen wir Sie. Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch.
In bestimmten Fällen sieht die Strafprozessordnung (StPO) vor, dass Gerichte auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Strafe verhängen können, ohne zuvor eine mündliche Hauptverhandlung durchzuführen. Das Gericht erlässt dann einen Strafbefehl.
Wichtig: Das sogenannte Strafbefehlsverfahren wird von der Justiz massenhaft genutzt, um Verfahren im Bereich der kleineren Kriminalität schnell, kosteneffizient und ohne großes Aufsehen zu erledigen.
Die Erfahrung zeigt jedoch, dass hierbei häufig Fehler passieren und ungerechte Entscheidungen zulasten der Beschuldigten getroffen werden. Dieses Risiko liegt in der Natur dieses vereinfachten Verfahrens. Denn es wird nach Aktenlage, ohne mündliche richterliche Anhörung und allein aufgrund eines hinreichenden Tatverdachts entschieden. Das Gericht muss also nicht von der Schuld des Betroffenen überzeugt sein. Hiergegen können sich Betroffene zur Wehr setzen, was aus verschiedenen Gründen jedoch viel zu oft nicht passiert.
Disclaimer: Wir sind sofort für Sie da: Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, verteidigen wir Sie. Wir prüfen die Erfolgsaussichten eines Einspruchs und beraten Sie gern. Kontaktieren Sie uns.
Was es mit dem Strafbefehlsverfahren auf sich hat und was Sie tun können, um sich gegen die angeordneten Rechtsfolgen eines Strafbefehls zu verteidigen, erläutern wir Ihnen im Folgenden:
Das Strafbefehlsverfahren ist der wichtigste Verfahrenstyp für die Ahndung der einfach gelagerten kleinen und mittleren Kriminalität. Es ist grundsätzlich bei allen Vergehen (§ 12 StGB) zulässig.
Typische durch Strafbefehle geahndete Delikte sind:
In (scheinbar) einfach gelagerten Fällen der vorstehenden Deliktsgruppen beantragt die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht den Erlass eines Strafbefehls und erhebt hierdurch öffentliche Klage. Wenn das Gericht keine Bedenken gegen den Erlass hat, wird der Strafbefehl ohne vorherige Hauptverhandlung erlassen und dem Angeschuldigten schriftlich zugestellt.
Das Gericht kann im Strafbefehl zahlreiche Sanktionen aussprechen. Mit einem Strafbefehl können eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr auf Bewährung verhängt sowie Maßregeln, wie die Entziehung der Fahrerlaubnis oder das Verbot des Haltens von Tieren angeordnet werden.
Wird nicht rechtzeitig gegen den Strafbefehl vorgegangen — also Einspruch eingelegt —, wird dieser rechtskräftig und steht einer Verurteilung gleich. Ohne dass eine gerichtliche Verhandlung durchgeführt wurde, treten alle nachteiligen Folgen einer Verurteilung ein. Das bedeutet auch, dass die Verurteilung in das Bundeszentralregister eingetragen wird. Sie wird in bestimmten Fällen sogar im Führungszeugnis vermerkt. Dies gilt zum Beispiel für Verurteilungen zu einer Geldstrafe von über 90 Tagessätzen. Steht die Verurteilung in Ihrem Führungszeugnis, gelten Sie als vorbestraft.
Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, können Sie sich hiergegen aber wehren. Sie können innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls bei dem Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat, Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. Hier ist also Eile geboten.
Wichtig: Den Einspruch können Sie schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des entscheidenden Gerichts einlegen.
Mit dem Einspruch erzwingen Sie die Durchführung einer gerichtlichen Hauptverhandlung. Das Gericht bestimmt dann einen Termin für eine mündliche Verhandlung, in dem eine Beweisaufnahme stattfindet.
Wichtig: Der Einspruch kann auch auf die Höhe der Tagessätze einer festgesetzten Geldstrafe beschränkt werden. In diesem Fall darf die Entscheidung nicht zu Ihrem Nachteil geändert werden.
Gerade weil eine umfassende Beweisaufnahme in einer mündlichen Hauptverhandlung nicht stattgefunden hat, bestehen beim Vorgehen gegen einen Strafbefehl oft große Verteidigungschancen. Durch das Vorbringen von Entlastendem lässt sich ggf. ein Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens erzielen.
Häufig kann es sich aber auch lohnen, mit einem Einspruch gegen den Strafbefehl vorzugehen, um die Anzahl der Tagessätze einer Geldstrafe zu reduzieren, damit ein Eintrag ins Führungszeugnis vermieden werden kann. Zudem werden immer wieder die Einkommensverhältnisse des Beschuldigten falsch geschätzt, so dass die Tagessatzhöhe und damit die Geldstrafe insgesamt zu hoch ausfällt. Hier bieten sich ebenfalls große Verteidigungschancen.
Allerdings birgt der Einspruch auch Risiken: Denn in einer Hauptverhandlung ist das Gericht bei der Beurteilung der Tat nicht an den ursprünglichen Inhalt des Strafbefehls gebunden. Es kommt also auch eine Verschärfung der Strafe durch ein Urteil in Betracht. Daher ist es wichtig, die Beweislage sorgfältig zu prüfen und Chancen und Risiken eines Einspruchs gegeneinander abzuwägen. Es kann auch aus anderen Gründen im Interesse des Beschuldigten sein, den Strafbefehl zu akzeptieren - etwa um das Strafverfahren still und zügig abzuwickeln und keine öffentliche Aufmerksamkeit zu erregen.
Wichtig: Haben Sie bereits Einspruch eingelegt und es stellt sich heraus, dass ein Einspruch nicht sinnvoll ist, besteht noch die Möglichkeit der Rücknahme des Einspruchs. Bis zur Gerichtsverhandlung kann der Einspruch jederzeit wieder zurückgenommen werden. Hat die Verhandlung begonnen, ist die Einspruchsrücknahme nur noch mit Zustimmung der Amts-/Staatsanwaltschaft möglich.
Um diese komplexe Situation richtig zu beurteilen, ist es sinnvoll, sich der Hilfe eines kompetenten Strafverteidigers zu bedienen. Dieser kann umfassende Akteneinsicht beantragen und auf dieser Grundlage Ihre Verteidigungsmöglichkeiten bestimmen.
Disclaimer: Wir sind sofort für Sie da: Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, verteidigen wir Sie. Wir prüfen die Erfolgsaussichten eines Einspruchs und beraten Sie gern! Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch.
Haben Sie nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt, steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich. Ist die Einspruchsfrist allerdings ohne Ihr Verschulden versäumt worden, kann die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt und dann ggf. erneut Einspruch eingelegt werden.
Wurde der Einspruch als unzulässig verworfen, kann hiergegen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
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Wir wissen wie knifflig Situationen in denen man einen Anwalt benötigt, sein können.
Damit Sie in jeder Lage die passenden Kontaktmöglichkeiten für sich finden, haben wir drei unterschiedliche Kanäle eingerichtet.
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Beschrieben ihre Sachlage bequem über ein Formular, wir melden uns bis 12 Uhr des nächsten Werktages zurück.
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Rufen Sie Montag–Donnerstag von 9:30-13:00 Uhr und von 14:00-17:30 Uhr, und Freitags von 9.30–14.00 in unserem Sekretariat an. Unsere Mitarbeiter*innen finden sofort den passenden Verteidiger für Sie.
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Sie benötigen akut Hilfe eines Rechtsanwalt? Unser Notfalltelefon ist rund um die Uhr geschalten.
antonio palese2024-08-19Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Patrick was the right man for me and for my case. As a foreigner in Germany, I am not too familiar with the law and procedures here. Patrick was with me step by step during my case, always finding a good solution for every single problem in front of us. 5 stars is too few to say how good a lawyer he is. he always found a very good strategy with a lot of advice on every step of the case. An important merit is also the knowledge of contacts, as he was able to find two crucial translators for my case- with whom he worked perfectly. Thank you very much again! Ziad Srouji2024-07-24Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Tooller anwalt sehr hilfreich sehr nett geduldig einfach top!! Manuela Klaschka2024-07-23Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Fühlte mich von RA. Honecker kompetent vertreten. In einer unangenehmen Angelegenheit beriet er mich ausführlich und fertigte eine sehr gute Verteidigungsschrift an, die zur Einstellung der Sache führte. Jederzeit würde ich mich wieder an ihn wenden und mich von ihm vertreten lassen. Fachlich und menschlich fūhle ich mich bei RA. Honecker bestmöglich aufgehoben. Auch ist das eine Kanzlei mit sehr freundlichen und sympathischen Mitarbeiter*innen. Olivier Foulon2024-07-23Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Rechtsanwalt Honecker wurde mir von einem Freund empfohlen. Bei dem Treffen nahm er sich Zeit, aufmerksam zuzuhören, die Akte durchzugehen und die Situation, in der ich mich befand, sorgfältig zu analysieren. Er erläuterte verschiedene Vorgehensweisen und mögliche Ergebnisse, was für mich wirklich hilfreich war. Er konnte mir in all den Monaten, die der Fall bis zur Einstellung dauerte, durch seine freundliche und sympathische Art meine Ängste nehmen. Ich kann ihn allen empfehlen, die einen guten Anwalt brauchen. Ma_Su2024-07-22Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Patrick Kirner hat meinen Fall höchst professionell, sensibel und empathisch gelöst. Die kommunikation war stets effizient und zielgerichtet. Die rechtlichen Umstände und Details hat er sehr verständlich (für Laien) erklärt. Vielen Dank für Ihre Arbeit Junaid Ud-Din2024-06-17Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Gerne! Hier ist ein 5-Sterne-Bewertung für Herrn Kirner: --- ★★★★★ Ich kann Herrn Kirner gar nicht genug danken! Er hat mich in einer sehr schwierigen Situation hervorragend unterstützt und mich von einem großen Missgeschick gerettet. Seine fachliche Kompetenz und sein Engagement sind beeindruckend. Von Anfang an fühlte ich mich bei ihm in den besten Händen. Herr Kirner hat nicht nur die rechtlichen Aspekte mit Bravour gemeistert, sondern auch stets ein offenes Ohr für meine Sorgen und Bedenken gehabt. Seine Beratung war klar, präzise und lösungsorientiert. Dank seiner Hilfe konnte ich diese schwierige Phase erfolgreich überwinden. Ich empfehle Herrn Kirner wärmstens weiter. Danke nochmals an Herr Kirner. Thomas Kling2024-05-21Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Mein RA Hr. Honecker war in meinen Angelegenheiten fachlich ausgezeichnet - gut erreichbar - transparent - fair und vor allem - empathisch und ein einfühlsamer RA. Kann ich nur empfehlen. Ulrich Herbeck2024-05-17Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Rechtanwalt Honecker hat gut auf den Prozess vorbereitet und eine realistischen Ausblick gegeben, was zu erwarten ist. Er hat auf alle Wendungen im Prozess kompetent reagiert und, wo nötig, schnell interveniert. Ich habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt und hatte die Sicherheit, dass die Dinge kein schlimmes Ende nehmen. Er war bereit konflikthafte Dinge offen anzusprechen und es war trotzdem immer klar, dass er parteilich an der Seite seiner Klientin stand. Herbert Fuerst2024-04-12Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Meine Meinung : Herr Rechtsanwalt Truestedt ist ein ebenso junger , wie auch -erfolgreich- engagierter Rechtsanwalt , den man weiterempfehlen und , so man die Möglichkeiten dazu hat , in seinem Fortkommen unterstützen sollte , damit er nicht auf Dauer ein Geheimtip bleiben wird . Herbert Fürst , u.a. Berlin . christopher kane2024-04-10Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Hartnäckig, ehrlich und gewissenhaft. Verfahren eingestellt. Lieben Dank Herr Trüstedt!Google Gesamtbewertung 5.0 von 5, basierend auf 39 Bewertungen
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antonio palese2024-08-19Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Patrick was the right man for me and for my case. As a foreigner in Germany, I am not too familiar with the law and procedures here. Patrick was with me step by step during my case, always finding a good solution for every single problem in front of us. 5 stars is too few to say how good a lawyer he is. he always found a very good strategy with a lot of advice on every step of the case. An important merit is also the knowledge of contacts, as he was able to find two crucial translators for my case- with whom he worked perfectly. Thank you very much again! Ziad Srouji2024-07-24Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Tooller anwalt sehr hilfreich sehr nett geduldig einfach top!! Manuela Klaschka2024-07-23Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Fühlte mich von RA. Honecker kompetent vertreten. In einer unangenehmen Angelegenheit beriet er mich ausführlich und fertigte eine sehr gute Verteidigungsschrift an, die zur Einstellung der Sache führte. Jederzeit würde ich mich wieder an ihn wenden und mich von ihm vertreten lassen. Fachlich und menschlich fūhle ich mich bei RA. Honecker bestmöglich aufgehoben. Auch ist das eine Kanzlei mit sehr freundlichen und sympathischen Mitarbeiter*innen. Olivier Foulon2024-07-23Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Rechtsanwalt Honecker wurde mir von einem Freund empfohlen. Bei dem Treffen nahm er sich Zeit, aufmerksam zuzuhören, die Akte durchzugehen und die Situation, in der ich mich befand, sorgfältig zu analysieren. Er erläuterte verschiedene Vorgehensweisen und mögliche Ergebnisse, was für mich wirklich hilfreich war. Er konnte mir in all den Monaten, die der Fall bis zur Einstellung dauerte, durch seine freundliche und sympathische Art meine Ängste nehmen. Ich kann ihn allen empfehlen, die einen guten Anwalt brauchen. Ma_Su2024-07-22Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Patrick Kirner hat meinen Fall höchst professionell, sensibel und empathisch gelöst. Die kommunikation war stets effizient und zielgerichtet. Die rechtlichen Umstände und Details hat er sehr verständlich (für Laien) erklärt. Vielen Dank für Ihre Arbeit Junaid Ud-Din2024-06-17Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Gerne! Hier ist ein 5-Sterne-Bewertung für Herrn Kirner: --- ★★★★★ Ich kann Herrn Kirner gar nicht genug danken! Er hat mich in einer sehr schwierigen Situation hervorragend unterstützt und mich von einem großen Missgeschick gerettet. Seine fachliche Kompetenz und sein Engagement sind beeindruckend. Von Anfang an fühlte ich mich bei ihm in den besten Händen. Herr Kirner hat nicht nur die rechtlichen Aspekte mit Bravour gemeistert, sondern auch stets ein offenes Ohr für meine Sorgen und Bedenken gehabt. Seine Beratung war klar, präzise und lösungsorientiert. Dank seiner Hilfe konnte ich diese schwierige Phase erfolgreich überwinden. Ich empfehle Herrn Kirner wärmstens weiter. Danke nochmals an Herr Kirner. Thomas Kling2024-05-21Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Mein RA Hr. Honecker war in meinen Angelegenheiten fachlich ausgezeichnet - gut erreichbar - transparent - fair und vor allem - empathisch und ein einfühlsamer RA. Kann ich nur empfehlen. Ulrich Herbeck2024-05-17Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Rechtanwalt Honecker hat gut auf den Prozess vorbereitet und eine realistischen Ausblick gegeben, was zu erwarten ist. Er hat auf alle Wendungen im Prozess kompetent reagiert und, wo nötig, schnell interveniert. Ich habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt und hatte die Sicherheit, dass die Dinge kein schlimmes Ende nehmen. Er war bereit konflikthafte Dinge offen anzusprechen und es war trotzdem immer klar, dass er parteilich an der Seite seiner Klientin stand. Herbert Fuerst2024-04-12Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Meine Meinung : Herr Rechtsanwalt Truestedt ist ein ebenso junger , wie auch -erfolgreich- engagierter Rechtsanwalt , den man weiterempfehlen und , so man die Möglichkeiten dazu hat , in seinem Fortkommen unterstützen sollte , damit er nicht auf Dauer ein Geheimtip bleiben wird . Herbert Fürst , u.a. Berlin . christopher kane2024-04-10Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Hartnäckig, ehrlich und gewissenhaft. Verfahren eingestellt. Lieben Dank Herr Trüstedt!Google Gesamtbewertung 5.0 von 5, basierend auf 39 Bewertungen